Regelungen aufgrund des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes §28a
Regelungen aufgrund des aktualisierten Infektionsschutzgesetzes §28a
- Für Patienten und Begleitpersonen gibt es keine Zutrittsbeschränkung.
- Es gibt die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz).
Liebe Kinder und Eltern, liebe Patienten: bleiben Sie gesund!
Ihr Praxisteam